Zeitgutschriften
Bitte teilen Sie der Personalabteilung bis spätestens bis zum 05. Januar des Folgejahres mit, welche Fortbildungen Sie während der Arbeitszeit und welche Sie von zu Hause aus durchgeführt haben. Für Fortbildungen außerhalb Ihrer Arbeitszeit erhalten Sie dann jeweils die oben genannte Zeitgutschrift. Ohne Rückmeldung erfolgt keine Gutschrift !